Es drohen Geldbußen bis zu 20 Mio. Euro bzw. 4% vom Jahresumsatz
gem. Art. 30 Abs. 5 DSGVO ist jeder Unternehmer verpflichtet, Datenschutz aktiv in seinem Unternehmen umzusetzen!
Die DSGVO Rechtsnormen betreffen zum einen die außen Darstellung auf der Website in Form von Cookie-Banner und der Datenschutzerklärung zum anderen Intern u.a. in Form von Verfahrensverzeichnissen und sogenannten TOM’s.
Rechte der Datenschutz Behörden
Die Datenschutz Behörden sind mit den gleichen Rechten ausgestattet wie z.B. das Finanzamt. Das bedeutet, beschwert sich jemand über Ihr Unternehmen sind die Behörden verpflichtet gegen Sie zu ermitteln und die Staatanwaltschaft einzuschalten. Dazu kommt das die Behörde das Recht auf Beweislastumkehr hat.
Einfach ausgedrückt Ihnen wird einen Rechtsverstoß vorgeworfen und Sie müssen Ihre Unschuld beweisen.
Arbeitsweise der Datenschutz Behörden
Im ersten Schritt haben die Datenschutz-Behörden die Großunternehmen geprüft und bereits Millionen-Bußgelder ausgesprochen.
Zurzeit untersuchen die DSB gezielt einzelne Branchen und ermitteln die Schwachstellen bei der Verarbeitung von Personen bezogenen Daten um ein möglich automatisiertes Verfahren zu Entwickeln. Wie diese Verfahren in der Zukunft angewendet werden, überlassen wir Ihrer Fantasie.
Anzeige von Datenschutzverstößen
Täglich gehen bei den DSB Anzeigen von unzufriedenen Bürgern ein. Unzufriedene Bürger sind z.B. ex Mitarbeiter und Kunden. Dieser Berg von Anzeigen wird sukzessive abgearbeitet. Neben der eigentlichen Anschuldigung kommt als erstes die Frage nach dem Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten.